Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsdienstleistungen bis zum Jahre 2022 auch online anzubieten. Der OZG-Katalog beschreibt 575 Verwaltungsleistungen, die angeboten werden sollen. Diese Leistungen sollen in einem Verwaltungsportal verfügbar sein, welches mit den jeweiligen Landesportalen verknüpft wird.
Eine große Herausforderung, die viel Zeit beansprucht. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und entwickeln OZG-konforme Formulare. Wir sind in der Lage, die 575 geforderten Leistungen des OZG-Katalogs als Online-Formular für die Behörden anzubieten und stetig zu verbessern. Zudem bieten wir Schnittstellen zu allen Portalen, ePayment-Systemen und Signaturverfahren an, damit der gesamte Verwaltungsvorgang online erledigt werden kann, so wie es das OZG vorsieht. All dies selbstverständlich verschlüsselt und flexibel nach Ihren Wünschen gestaltet.
Durch die enge Zusammenarbeit mit unserem Partnerunternehmen, dem Behördenverlag Jüngling, sind diese Formulare immer rechtssicher und auf dem neuesten Stand. Wir informieren Sie regelmäßig über Neuerungen und Gesetzesänderungen.
Wir möchten diesen Schritt gemeinsam mit Ihnen gehen und Sie in jeder Hinsicht unterstützen, damit Sie das OZG rechtskonform, schnell und einfach umsetzen können.
Onlinezugangsgesetz – unsere Rundum-Lösung für die Verwaltung von morgen
- Intuitive Bedienung und Nutzerorientierung
- Schritt-für-Schritt“-Formularassistent mit datenfeldübergreifenden Plausibilitäten, Prüfung von Formulareingaben und integrierten Hilfefunktionalitäten
- Responsives Design
- Erzeugung einer PDF-Druckquittung
- Rechtssicherheit durch Jüngling Fachredaktion bei Gesetzesänderungen
- Anbindung an Fachverfahren
- Integration von Authentifizierungsverfahren und Servicekonten (eID), Bezahldiensten (ePayment) und Benachrichtigungsfunktionen (E-Mail, SMS)
- Verschlüsselte Übermittlung der Daten sowie Speicherung in einem BSI-zertifizierten Hochsicherheitsrechenzentrum
Förderung im Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Digitalisierung von kommunalen Verwaltungsleistungen in Gestalt eines attraktiven Förderprogrammes, welches Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern mit bis zu 20.000 € unterstützt. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 20 (Bezirke: 15) Online-Dienste angeboten werden.