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BOL Behörden Online Systemhaus GmbH
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Compliance

Grundsatzerklärung der Medien Union GmbH Ludwigshafen
Die bol Behörden Online Systemhaus GmbH ist Teil der Medien Union Ludwigshafen GmbH: www.medien-union.de. Das Wirtschaften der Medien Union GmbH Ludwigshafen steht im Einklang mit der Verantwortung für Menschen und Umwelt! Die Medien Union GmbH Ludwigshafen, sowie ihre Schwester,- Tochter- und Enkelgesellschaften bekennen sich uneingeschränkt zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt die unternehmerische Verpflichtung mit ein, auch in der eigenen Liefer- und Wertschöpfungskette Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Die Achtung der Menschenrechte wird von der Überzeugung getragen, dass Respekt, Fairness, Vertrauen und Rücksichtnahme auf Schwächere wichtig sind für eine verantwortliche Unternehmensführung. Diese Werteorientierungen schließen auch das Einstehen für Demokratie, Toleranz und Chancengleichheit mit ein. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird sich die Medien Union innerhalb der Firmen-Gruppe sowie bei Geschäftspartnern dafür einsetzen, dass Menschenrechte geachtet und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umfassend wahrgenommen werden.

Grundsatzerklärung der Medien Union GmbH Ludwigshafen
Das Lieferkettengesetzt § 6 Abs. (2) Satz 1 verpflichtet uns zur Abgabe folgender Erklärung:

Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategienach § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

  1. BEKENNTNIS DER MEDIEN UNION GMBH LUDWIGSHAFEN ZUR ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE
    Die Geschäftstätigkeiten der Medien Union-Gruppe stehen im Einklang mit der Verantwortung für Mensch und Umwelt. Die Medien Union GmbH Ludwigshafen sowie ihre Konzerngesellschaften bekennen sich uneingeschränkt zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte.

Dieses Bekenntnis schließt die unternehmerische Verpflichtung ein, auch in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Die Achtung der Menschenrechte wird von der Überzeugung getragen, dass Respekt, Fairness, Vertrauen und Rücksichtnahme auf Schwächere wichtig sind für eine verantwortliche Unternehmensführung. Diese Werteorientierungen schließen auch das Einstehen für Demokratie, Toleranz und Chancengleichheit ein.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird sich die Medien Union innerhalb des Konzerns sowie bei Zulieferern dafür einsetzen, dass Menschenrechte geachtet und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten umfassend wahrgenommen werden.
Die Medien Union bekennt sich daher zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte und bezieht sich dabei auf die folgenden Standards:

  • Die Grundwerte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
  • Die Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen.
  • Die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
  • Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) der Vereinten Nationen.
  • Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) der Vereinten Nationen.

Die Geschäftsführung der Medien Union übernimmt die Verpflichtung zur Umsetzung dieser Grundsatzerklärung sowie die Verantwortung zu ihrer regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung.

  1. ANSATZ DER MEDIEN UNION GMBH LUDWIGSHAFEN ZUR UMSETZUNG DER GESETZLICHEN SORGFALTSPFLICHTEN
  2. BESCHREIBUNG DES MENSCHENRECHTSBEZOGENEN RISIKOMANAGEMENTS
    Die Medien Union-Gruppe („Medien Union“) prüft kontinuierlich in einem risikobasierten Ansatz, ob in ihren Lieferketten besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen bestehen, um diese zu verhindern, zu beenden oder zumindest deren Ausmaß zu reduzieren. Die mit der Überwachung des Risikomanagementsystems betraute Menschenrechtsbeauftragte informiert die Geschäftsführung der Medien Union regelmäßig sowie anlassbezogen über ihre Tätigkeit. Als prioritäre Risiken wurden insbesondere Einkommen (Mindestlohn), Arbeitszeiten, Diskriminierung, Wahrung der Vereinigungsfreiheit sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz identifiziert.
  3. BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS DER RISIKOANALYSE
    Die Medien Union führt einmal jährlich eine Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbereich durch sowie anlassbezogen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte bekannt werden, welche auf Verletzungen einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht bei einem unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer bzw. Dienstleister hinweisen. In einem ersten Schritt definieren wir dabei abstrakt Hochrisiko-Länder, -Zulieferer und -Rohstoffe. In einem zweiten Schritt stellen wir hierauf basierend konkrete Ermittlungen an, gewichten, priorisieren und dokumentieren. Im dritten Schritt definieren wir Präventions- und Abhilfemaßnahmen, benennen Durchführungsverantwortliche und ergreifen angemessene und wirksame Maßnahmen. Hinzu kommt die Auswertung von Hinweisen aus unserem Hinweisgeber- bzw. Beschwerdesystem, aus der Auswertung öffentlicher Berichterstattung und branchenspezifischer Quellen.
  4. BESCHREIBUNG DER PRÄVENTIONS- UND ABHILFEMASSNAHMEN
    Die Medien Union hat Maßnahmen entwickelt, um auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen von menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben angemessen und wirksam reagieren zu können.
    Die Medien Union hat des Weiteren ihre menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen an ihre Beschäftigten und Zulieferer in einem Verhaltenskodex festgehalten, dessen Einhaltung risikobehaftete Zulieferer vertraglich zuzusichern haben.
    Die Präventions- und Abhilfemaßnahmen werden jährlich sowie anlassbezogen auf ihre Wirksamkeit überprüft und unter Berücksichtigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse fort- und weiterentwickelt.
  5. EINRICHTUNG DES BESCHWERDEVERFAHRENS
    Die Medien Union stellt ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung, über das interne und externe Personen drohende oder bestehende menschenrechts- und umweltbezogene Verletzungen oder Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder im Geschäftsbereich eines Zulieferers vertraulich melden können. Das Beschwerdeverfahren wird jährlich und darüber hinaus anlassbezogen einer Wirksamkeits- und Funktionsprüfung unterzogen. Eingehende Meldungen werden umgehend geprüft und ziehen – soweit erforderlich – interne Ermittlungen nach sich. Hinweisgebende Personen unterliegen einem besonderen Schutz. Wir stellen daher sicher, dass hinweisgebenden Personen, welche eine Meldung nach bestem Wissen abgeben, wegen der Meldung keine arbeitsrechtlichen Nachteile oder sonstige Repressalien drohen. Der mit der Durchführung des Beschwerdeverfahren beauftragte Dienstleister gewährleistet die gebotene Unparteilichkeit und Unabhängigkeit und ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

III. VERANTWORTLICHKEITEN
Die Medien Union hat durch die Benennung einer Menschenrechtsbeauftragten die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagementsystems nach § 4 Abs. 3 LkSG innerhalb der Medien Union-Gruppe festgelegt.

  1. BERICHTERSTATTUNG
    Die Medien Union dokumentiert die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten intern fortlaufend und veröffentlicht jährlich Berichte hierzu, welche für die Dauer von sieben Jahren auf unserer Unternehmenswebseite bereitgestellt werden.
  2. ERWARTUNGEN AN BESCHÄFTIGTE UND ZULIEFERER
    Die Medien Union erwartet von ihren Beschäftigen und Zulieferern, dass sich diese ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt bekennen, und sich Zulieferer zudem zur Beachtung der im Verhaltenskodex der Medien Union formulierten Sorgfaltspflichten verpflichten.
  3. ERKLÄRUNG
    Diese Erklärung erfolgt gemäß § 6 Absatz 2 LkSG und wurde im Dezember 2022 von der Geschäftsführung der Medien Union GmbH Ludwigshafen verabschiedet.

Urheberrecht

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Quelle: e-recht24.de